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   BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73   

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BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73 (https://dejure.org/1974,210)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1974 - 1 ABR 40/73 (https://dejure.org/1974,210)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 (https://dejure.org/1974,210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates - Entleiherbetrieb

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 149
  • NJW 1974, 1966
  • MDR 1974, 963
  • VersR 1975, 148
  • DB 1974, 1019
  • DB 1974, 1580
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73
    Streitig ist aber die Frage, ob nach Inkrafttreten des AÜG die frühere, allgemein vertretene Auffassung noch aufrecht erhalten werden kann, der Leiharbeitnehmer gehöre betriebsverfassungsrechtlich sowohl dem Verleiherbetrieb als auch dem Entleiherbetrieb an (vgl. BAG, AP Nr. AP BETRVG § 1 zu § 6 BetrVG und BAGE 16, BAGE 16 Seite 1 = NJW 64, NJW Jahr 64 Seite 1873 = AP Nr. AP BETRVG § 3 zu § 4 BetrVG; Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 9. Aufl., § 6 Anm. 7 und Fitting-Auffarth, BetrVG, 10. Aufl., § 5 Anm. 7 m.w. Nachw.).
  • BAG, 15.02.1974 - 2 AZR 57/73

    Haftungsausschluß - Betriebsangehörige - Arbeitnehmer verschiedener Betriebe -

    Auszug aus BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73
    Es kann eben nicht übersehen werden, daß die Leiharbeiter - wenn auch nur für vorübergehende Zeit - tatsächlich in den Entleiherbetrieb eingegliedert sind und auch der Ordnung dieses Betriebes unterliegen (vgl. auch das Urt. des 2. Senats v. 15.2. 1974 - 2 AZR 57/73 - zur, Veröffentlichung in AP vorgesehen).
  • ArbG Kassel, 28.11.1973 - 3 BV 10/73
    Auszug aus BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73
    Zu Recht geht das LAG auch davon aus, die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern falle unter den Begriff der "Einstellung" i.S. des § 99 Abs. 1 BetrVG 1972 (so auch ArbG Kassel, Beschl. v. 28.11.1973 - 3 BV 10/73 -, Betr. 74, DB Jahr 74 Seite 536; Kraft, aaO § 99 Anm. 5; Maurer, BB 74, BB Jahr 74 Seite 512; Ramm, Betr. 73, DB Jahr 73 Seite 1174; a.M. Dietz-Richardi, aaO § 99 Anm. 15).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Unter "Einstellung" im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Senat allerdings von Anfang an sowohl die Begründung des Arbeitsverhältnisses als auch die zeitlich damit zusammenfallende, vorhergehende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme verstanden (Beschluß vom 14. Mai 1974, BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

    Mit dieser Sicht hatte der Senat schon in der Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) begonnen, in der er ein Beteiligungsrecht des Betriebsrates für Leiharbeitnehmer bejahte, obwohl auch diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen.

    Soweit den Entscheidungen des Senats, insbesondere dem Beschluß vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) Gegenteiliges entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Dabei kann dahinstehen, ob nach Einführung des § 14 Abs. 3 AÜG noch Raum ist für die nicht näher ausgeführte Erwägung in den Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 40/73 - BAGE 26, 149) und vom 6. Juni 1978 (- 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 19) , wonach sich aus den Besonderheiten des Leiharbeitsverhältnisses tatsächliche Einschränkungen für den Umfang der Unterrichtungspflichten des Entleihers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG ergeben mögen.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Bei der Einstellung des Arbeitnehmers hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 99 BetrVG schon deutlich zwischen der arbeitsvertraglichen Ebene und der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme unterschieden und als i.S.v. § 99 BetrVG zustimmungsbedürftig nur die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers, nicht jedoch den Abschluß des Arbeitsvertrages angesehen (BAG Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - BAGE 26, 149, 154 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; zuletzt BAG Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - AP Nr. 98 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Zum damaligen Zeitpunkt war das Beteiligungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebes bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern auf der Grundlage von § 99 BetrVG in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits anerkannt (vgl. Beschluss vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - BAGE 26, 149 ).
  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Schon vor der jetzigen Regelung des Art. 1 § 14 AÜG hat der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) eine teilweise Zuständigkeit des Betriebsrats des entleihenden Betriebes bejaht.

    Wenn die Arbeitgeberfunktionen zwischen Verleiher und Entleiher der Natur der Sache nach tatsächlich aufgespalten seien, ergebe sich hieraus auch eine entsprechende Aufspaltung der Befugnisse des Betriebsrats des Verleiherbetriebes und des Entleiherbetriebes; es könne eben nicht übersehen werden, daß die Leiharbeitnehmer - wenn auch nur für vorübergehende Zeit - tatsächlich in den Entleiherbetrieb aufgenommen würden und der Ordnung dieses Betriebes unterlägen (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1974, aaO, unter II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92

    Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer

    Durch Absatz 3 Satz 1 wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß des BAG vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) klargestellt, daß der Betriebsrat des Entleiherbetriebes vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Entleiherbetrieb nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist" (BT-Drucks. 9/847 S. 8, 9).

    Bei § 99 BetrVG war der Senat in der Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) vom Normzweck dieser Bestimmung ausgegangen.

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Soweit bei dieser Gestaltung der Arbeitnehmerüberlassung angenommen wird, der Arbeitgeber brauche dem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur die Anzahl der Leiharbeitnehmer und die Einsatzdauer mitzuteilen, jedoch nicht die Personalien der Leiharbeitnehmer oder einen Austausch der Leiharbeitnehmer (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.1999 - 13 TaBV 106/98), ist dem insoweit zuzustimmen, dass der Arbeitgeber seinem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur das mitteilen kann, was ihm selbst bekannt ist (BAG, Beschluss vom 14.05.1974 - 1 ABR 40/73, AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dabei sind jedoch die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 14.05.1974, a.a.O.; LAG Köln, Beschluss vom 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87, Der Betrieb 1987, 2106 f.; Fitting u.a., a.a.O., § 99, Rdnr. 153).

    Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.1974 (a.a.O.) wird allgemein angenommen, dass der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen kann, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (zum Beispiel Schüren, AÜG, § 14, Rdnr. 180; Wensing/Freise, BB 2004, 2238 ff., 2243).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Das Bundesarbeitsgericht hat nicht nur die Begründung des Arbeitsverhältnisses sondern auch die tatsächliche Aufnahme in einen Betrieb als Einstellung verstanden und so die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern für mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat des Entleiherbetriebes erklärt, obwohl zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsvertrag nicht begründet wird (BAGE 26, 149, 154 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe] mit zustimmender Anm. von Kraft).
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

    cc) Ohne Erfolg verweist die Revision insoweit darauf, die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers stelle eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAGE 26, 149, 154 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe; Beschluß vom 6. Juni 1979 - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung soll die Interessen der bereits im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmer wahren (BAGE 26, 149, 156 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    So hat es die Einstellung von Leiharbeitnehmern für zustimmungspflichtig angesehen, obwohl zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher kein Arbeitsvertrag geschlossen wird (Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - BAG 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

  • LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 56/79

    Wirksamkeit von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 17.03.1992 - 5 TaBV 147/91

    Arbeitsnehmerüberlassung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07

    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
  • LAG München, 01.03.2000 - 9 TaBV 51/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

  • LAG Sachsen, 07.12.1995 - 4 Sa 757/95

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichekeit des

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 48/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingliederung betriebsfremder Personen - Begriff

  • VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels

  • LAG Bremen, 21.12.1989 - 3 TaBV 22/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Stahlwerk ; Einstellung; Tätigkeit der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 14 TaBV 14/88

    Mitbestimmungspflicht bezüglich der Übertragung des Telefondienstes an eine

  • BAG, 14.06.1983 - 1 ABN 3/83
  • LAG Hamm, 08.04.1981 - 12 TaBV 21/81
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 520/79
  • LAG Hamm, 10.06.1981 - 1981-06
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